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BVerwG, 13.07.1984 - 4 B 144.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Irrevisibilität von Landesrecht
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1984 - 1 A 157/82
- BVerwG, 13.07.1984 - 4 B 144.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1984 - 4 B 144.84
Es kann offenbleiben, ob die Beschwerde, soweit sie sich auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO stützt, in einer den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise eine bestimmte Rechtsfrage bezeichnet, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 13.07.1984 - 4 B 144.84
Es kann offenbleiben, ob die Beschwerde, soweit sie sich auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO stützt, in einer den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise eine bestimmte Rechtsfrage bezeichnet, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).